Bürgschaft

Bürgschaft

Sollte Ihre Bonität nicht ausreichen um einen Mietvertrag bei uns abzuschließen haben Sie dennoch die Möglichkeit mithilfe einer dritten Person und eines Bürgschaftsvertrages ein Lager zu mieten. Bitte beachten Sie: Durch den Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger (Rollsrein GmbH), für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten einzustehen. Um einen Bürgschaftsvertrag abzuschließen füllen Sie uns bitte das unten stehende Formular aus und laden eine beidseitige Kopie des Personalausweises des gewünschten Bürgen hoch, mit dem Hochladen des Personalausweises erklären Sie sich mit einer Schufaabfrage einverstanden.